Mietkaution Pfändbar?

Frage von Ich oder so: Mietkaution Pfändbar?
Hallo erstmal.
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Habe leider durch meinen Ex sehr viele Schulden mitgemacht, war leider so dumm, grade achtzehn, man kann alles machen, grade mutter geworden zu dem zeitpunkt.
Jetzt habe ich insgesamt 2 Pfändungen auf meinem Konto, bei einer hat die Bank auch schon eine Dritschuldnererklärung abgegeben.
Ich bekomme nur Sozialleistungen für mich und meine Tochter, sprich UVL, Wohngeld und Sozialhilfe. Vor einem Jahr bin ich mit meiner Tochter in eine Wohnung gezogen für die Mietkaution hinterlegt werden musste, welche ich vom Amt als Darlehen, welches ich abstottern musste, bekam. Die Mietkaution wurde direkt an den Vermieter überwiesen welcher ein extra konto dafür angelegt hat.
Nun wurde das Kontto für die Mietkaution gepfändet! Ist das rechtens? Ich kann ja nachweisen das die Mietkaution vom Amt gestellt wurde. Ich wollte jetzt umziehen und ohne Mietkaution, die ja nur einmal gestellt wird, sitze ich in der Klemme!
Schon jetzt vielen dank für eure Hilfe!
Achja, und die EV habe ich auch schon abgegeben.

Beste Antwort:

Answer by Mo Jo
Wenn Du von einem Amt ein Darlehen bekommst, musst Du es nicht abstottern. Der Betrag wird erst fällig, wenn das Mietverhältnis endet. Oder Du hast eine Beschäftigung und bist nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen.

ARGE

Du hast 2 Pfändungen auf Deinem Konto????? Sozialleistungen sind nicht pfändbar.

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5 Kommentare bisher

  1. Dr Eisendraht am 13.01.2012

    Mietkaution ist Vermögen also PFÄNDBAR! Der arme Ex! – Das Gelaber hält doch KEINER aus.

  2. Mama am 13.01.2012

    Ich denke mal nicht das man diese Kaution pfänden kann weil sie ja nicht auf Deinem Konto ist,sie ist auf dem Konto des Vermieters(Mietkautionskonto).
    Frag mal Deinen Vermieter…..Solange Du Sozialhilfe bekommst kann Dir nichts gepfändet werden.
    Und unbedingt mit Deinem Sachbearbeiter reden….

    Gruß Mama

  3. juneflower am 13.01.2012

    gehe am besten zur Schuldnerberatungsstelle und falls du dort so schnell keinen Termin bekommst,dann wende dich an das Jugendamt..
    ich hatte auch mal Probleme und da die Kids anwesend waren,musste ich mich ja an irgendjemanden wenden..
    beim Jugendamt habe ich dann eine Familienhilfe erhalten,die uns einen sofortigen Termin geholt hat bei der SBS.
    ist schon 7 Jahre her bei mir,aber ich denke das man immer noch auf diese Weise am schnellsten Hilfe holt..

    ich denke mal,wenn du Schulden bei deinem Mieter hattest,wirst du das Geld nie wieder sehen,weil er dann das Recht dazu hat..

  4. Xelebrate am 13.01.2012

    Ja – sie ist pfändbar … Der Vermieter ist quasi der Drittschuldner, der die Kaution ja irgendwann an dich zurückzahlen muss.

    Also Pfändbar.

    Aber zahlen muss der Vermieter nicht – er kann warten bis zu ausziehst und dann gegen die Schönheitsreparaturen etc. verrechnen. Das was dann übrig bleibt würde gepfändet werden.

    Leider gibt es aber auch unwissende vermieter, die die Kaution aus dem “Schreck” heraus an den Gläubiger überweisen….

  5. Heidi am 13.01.2012

    Mietkaution ist pfändbar auch wenn das Geld vom Amt bezahlt wurde.

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